ABSCHLUSSFEST Saison 11/12

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FC Untervaz

Arbeitsreglement FC Untervaz

Arbeitsreglement FC Untervaz
Ziel
Ziel des Arbeitreglement ist es, dass Mitglieder, welche sich an den Arbeitseinsätzen des FCU nicht beteiligen, eine finanzielle Abgeltung leisten müssen (Siehe Punkt 3.8 der Statuten).
Es ist nicht das Ziel des Arbeitsreglementes, dass man sich von Arbeitseinsätzen loskaufen kann. Die Arbeitseinsätze sind wichtig für den Verein, d.h. ohne diese Einsätze wird der Verein früher oder später nicht mehr lebensfähig sein. Arbeitseinsätze verhelfen uns zum Beispiel zu Geld welches wir für den Spielbetrieb benötigen oder unterstützen unsere Junioren, welche darauf angewiesen sind, dass jemand als Schiedsrichter aushilft.
Funktionsweise
Zu Beginn eines Geschäftsjahres wird jedem Mitglied ab den Junioren A (Damen, Junioren A, Aktive, Senioren und Veteranen) ein Betrag von 250 CHF belastet. Das Mitglied hat dann die Möglichkeit diesen Betrag mittels verschiedener Arbeitseinsätzen abzuarbeiten (Vergütungsbeträge siehe Tabelle). Am Ende des Geschäftsjahres werden dann die entsprechenden Vergütungen der Arbeitseinsätze von den 250 CHF abgezogen. Falls dann noch ein Restbetrag vorhanden ist, wird dieser dem Mitgliederbeitrag des folgenden Jahrs belastet. Hat ein Mitglied während einem Jahr Arbeitseinsätze für mehr als 250 CHF geleistet, so wird ihm die Hälfte des Mehrbetrages als Bonus fürs nächste Jahr angerechnet.
Zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres wird wiederum jedem Mitglied ein Betrag von 250 CHF belastet und er hat wieder die Möglichkeit diesen während des Jahres abzuarbeiten.
Vergütungsbeträge

Anlass
Arbeit
Vergütung [CHF]
Lotto
Arbeitseinsatz
75
Lotto
OK Mitglied
200
Fasnacht
Arbeitseinsatz
100
Fasnacht
OK Mitglied
200
Juniorenhallenturnier
Arbeitseinsatz
75
Juniorenhallenturnier
OK Mitglied
200
Capito-Cup
Arbeitseinsatz
75
Capito-Cup
OK Mitglied
200
Junioren D / E Match
Schiedsrichter
25
Fronarbeit (Aufgebot durch Vorstand)
Diverses
15 CHF pro Stunde

 
Für OK-Mitglieder eines Anlasses wird angenommen, dass diese während des Anlasses auch im Einsatz sind. Dies bedeutet, dass dieser Einsatz nicht noch speziell vergütet wird.
Bei Anlässen welche nicht auf der Vergütungsliste aufgeführt sind, kann der Vorstand des FCU den entsprechenden Vergütungsbeitrag festlegen.


Abrechnung Vergütungen
Die Abrechnung der Vergütungen wird wie folgt vorgenommen:
-          Bei Anlässen hat das OK eine Liste mit den entsprechenden Einsätzen / Personen zu erstellen. Diese Liste muss dann innerhalb von 4 Wochen an den Arbeitszeitabrechner abgegeben werden.
-          Schiedsrichtereinsätze an Junioren D- und E-Spielen sind durch den entsprechenden Trainer an den Arbeitszeitabrechner zu melden.
-          Bei Fronarbeit ist durch den Leiter der Fronarbeit eine Liste zu erstellen und diese an den Arbeitszeitabrechner abzugeben.